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Kurzmeldungen

GEZ greift auf Datenbestand der DeteMedien zurück

Die "Gebühren Einzugs Zentrale" für Rundfunk- und Fernsehgebühren (GEZ) greift offenbar auf den Datenbestand der DeTeMedien zurück. So hat es Fälle gegeben, in denen Menschen nach Beantragung eines Telefonanschlusses inkl. Eintragung ins amtliche Telefonbuch und zur Freigabe für die Auskunft (also: Datenübermitdung an die DeTeMedien, vormals Postreklarne) von der GEZ zwecks Anmeldung ihrer Gerätschaften angeschrieben wurden.

Übrigens: wer weder ins Telefonbuch, noch bei der Auskunft, noch auf der CD-ROM der DeTeMedien drauf sein möchte schreibt auf seinen Telefonauftrag am besten: Jch widerspreche jedweder Datenüberrnittlung an die DeTeMedien." Früher oder später kriegen Sie die Daten sonst doch...
crd@ccc.de

Fernmeldegeheimnis jetzt abgeschafft

Im Rahmen der "Verordnung Ober den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen erbringen'& (Telekommunikations- und Informationsdienst-unternehmen - Datenschutzverordnung,TIDSV) wurde das Fernmeldegeheimniss jetzt endgültig abgeschafft. Zumindest dürfen die Unternehmen jetzt ohne das Vorliegen einer richterlichen Genehmigung jnhaltsdaten auswerten" - sprich: Gespräche abhören. Wir dokumentieren auszugsweise:

j7 Störungen und Mißbrauch von Telekommunikationseinrichtungen, Telekommunikations- und Informationsdienstleistungen

(1) Das Unternehmen darf, soweit es im Einzelfall erforderlich ist,
...

(2) bei Vorliegen schriftlich zu dokumentierender tatsächlicher Anhaltspunkte Bestands- und Verbindungsdaten (§5) zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungserschleichungen und sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahmen der öffentlichen Telekommunikationsnetze und ihrer Einrichtungen sowie der Telekommunikations- oder Inforrnationsdienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen.

...

(4) in den Fällen des §7 Abs. 1 Nr. 2 dürfen Nachrichteninhalte erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies für Maßnahmen zum Aufklären und Unterbinden der dort genannten Handlungen unerläßlich ist. §7 Abs. 3 gilt entsprechend."

Die TDSV kann beim BMPT bezogen werden: Tel. 0228-14-0, nach Pressestelle fragen.
crd@ccc.de

DeTeMobil stellt" Prepaid" D-Netz Karten ein

Die DeTeMobil hat nunmehr den Vertrieb von vorausbezahlten D-Netz Karten eingestellt.

Vor allem zum Weihnachtsgeschäft des letzten Jahres wurde Mobiltelefone für das D-Netz zusammen mit sofort funktionsfähigen D-Netz Karten verkauft, die auch über eine anrufbare Rufnummer. Für abgehende Gespräche gab es ein Limit (Guthaben) von 100.- DM, bzw. einen Zeitraum von 3 Monaten.

Äußerst praktisch, für den Netzbetreiber allerdings weniger kapitalvermehrend, war die Möglichkeit auf diesen Rufnummern R-Gespräche anzunehmen. Da R-Gespräche offenbar erst einige Zeit nach dem Führen der Gespräche abgerechnet werden - und in diesem Falle mangels Fernmeldekontonummer nicht konnten - erfreuten sich insbesonders ausländische Mitbürger an dieser kostensparenden Methode, den Kontakt zu Verwandten und Bekannten aufrecht zu erhalten.

Ob dies allerdings einen hinreichender Ausgleich für die Tatsache darstellt, daß Asylbewerber von der Telekom ("aufgrund schlechter Erfahrungen") nur noch gegen Hinterlegung einer Kaution im Bereich von 10.000 - 20.000 DM einen Telefonanschluß bekommen, sei dahingestellt.
crd@cccde

Internet-Benutzer in China: polizeiliche Registrierungspflicht

Laut einer DPA-Meldung von Mitte Februar müssen sich in China alle Benutzer des - Internet und anderer Computerdienste polizeilich registrieren lassen. Das berichtete die amtliche Zeitung "China Daily" unter Berufung auf eine entsprechende Erklärung des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit Wie es hieß, will die, Regierung auf diese Weise den Einfluss von pornographischem Material und anderen »schädlichen Informationen« via Computer in das Land verhindern.

Die Benutzer hätten 30 Tage Zeit, sich anzumelden, hieß es. Verstöße wolle die Regierung mit nicht näher bezeichneten Strafmassnahmen ahnden. In China ist die Zahl der Benutzer von weltweiten Computerdiensten in den vergangenen zwei Jahren sehr schnell gestiegen. Nach Informationen der amtlichen Nachrichtenagentur Xinhua gab es im Juli vergangenen Jahres mehr als 40 000 Kunden. Die tatsächliche Zahl soll allerdings viel höher liegen.

About the 'bust' in Argentina.

Friday December 29. - In Clarin newspaper appears a notice in the front page: 'Frenan un peligroso sabotaje informatico' (dangerous computer sabotage stopped). Inmediatly a media histeria begins. Somone wakes me at 8 in the morning (and another one wakes Raquel Roberti, my co-author about at the same time) and ask us for opinions,

I had to go to get Clarin and read it. According Clarin, a hacker got into Telecom's internal network (Telconet) and got root privileges in it. Then he hacked several places in Chile and the United States. He tried to hack into U.S. Navy and got detected. The U.S. was beginning an investigation. Telecom said that the hacker could do anything he wanted to do with their systems (remember Phiber Optik).

I had 6 interviews that day (2 in open TV, one in NBC, and 3 in radio). Raquel had about the same. The police had seized his equipment, and arrested him. He was released soon after, because he was only accused of 'interfering with public communications services', the only argentinian law he seemed to broke. Later in the day Telecom said that the hacker could not control anything and he was controlled from the beginning. If that's true, he didn't broke any argentinian law. I got the accusation Telecom presented to the police (via Pagina/12 newspaper and their contacts) and it contradicted the press statement. The accusation said that the hacker could interfere with the public service. The fact is, it's not important if he could or could not interfere, he didn't interfere, so no law was broken. Anyway, the judge is now in vacation, so until febraury we won't get any news. The hacker was Julio Ardita, AKA 'El Griton'. He had a BBS in Buenos Aires, but he wasn't very known. The important thing was that hackers were suddenly brought to public media attention. Probably Ardita will have no problem at all. Fernando Bonsembiante, femando Oubik.saffink net

Now: PGP-Y

06.02.96 - Our paranormal testing program has already had one commercial spin-off. Our engineers have developed a truly foolproof data security protocol. It is called PGP-Y -,,Pretty Good Parapsychology." The mechanism is simple. You imagine that you have transmitted data to someone; that person then imagines that he has received it.

Using PGP-Y, any type of information can be transmitted over the Internet with complete security. The key is that the data is transmitted high over the net - so high that the data actually travels above the net rather than within it. The data is transmitted telepathically (and for those who distrust electronic funds, we also have a scheme for transmitting cash and gold plate telekinetically.)

The mini-Annals of Improbable Research
(»mini-AIR«) Issue Number 1996-02, February, 1996
ISSN 1076-50OX

Justiminister/Verschlüsselung

"Unter dem Vorsitz der Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt sind die Justizministerinnen und -minister der Länder am 20. und 21.11.1995 in Magdeburg zu ihrer Herbst-Konferenz zusammengetroffen. Die Justizministerinnen und -minister haben folgende Beschlüsse gefasst:

...

2.12 Überwachung des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikationssystemen

I. Die Justizministerinnen und -minister nehmen den vom Strafrechtsausschuss vorgelegten Bericht »Überwachung des Fernmeldeverkehrs in modernen Telekommunikationssysternen« zur Kenntnis. Sie sehen mit Sorge, dass die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit der Fortentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik nicht Schritt halten,

Sie fordern die rechtzeitige Anpassung des gesetzlichen und technischen Instrumentariums, um die verfassungsrechtlich gebotene effektive Strafverfolgung unter rechtsstaatlichen Bedingungen auch weiter zu gewährleisten,

Sie teilen deshalb die Auffassung der Bundesregierung, dass die Netzbetreiber nach geltendem Recht auf eigene Kosten die netzseitig erforderlichen Vorkehrungen zu treffen haben, die sie in die Lage versetzen, ihre gesetzlichen Verpflichtungen irn Rahmen der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zu erfüllen.

II. Die Justizministerinnen und -minister beauftragen den Strafrechtsausschuss, die weitem Entwicklung zu begleiten, insbesondere hinsichtlich der

- Erstellung der Bewegungsprofile anhand der Aktivmeldungen von Mobiltelefonen - des Zugriffs auf die in Mailboxen enthaltenen Informationen,
- des Einsatzes von Verschlüsselungssystemen (Kryptiertechnik), und
-der satellitengestuetzten Telekommunikation.

III. Sie appellieren an die Bundesregierung, im Wege des Ausbaues zwischenstaadicher Abkommen dafür Sorge zu tragen, dass im Inland die Überwachung des Fernmeldeverkehrs auch solcher Teilnehmer ermöglicht wird, die Vertragspartner ausländischer Netzbetreiber sind.

...

Quelle: Zeitschrift für Rechtspolitik 01196 vom 29.01.1996, S. 26-31

Kriegsblind durch Laser - - ein "Versehen"

(emp) - Laserwaffen sind serienreif und zum Stückpreis von ungefähr 50 DM herstellbar. "Hauptanwendungsgebiet des tragbaren Lasergewehrs ist es, die Augen eines feindlichen Soldaten zu verletzen oder vorübergehend außer Gefecht zu setzen" wirbt NorInCo, Chinas North Industries Corporation in Peking für seinen serienreifen Blindmacher ZM-87. Über zwei bis drei Kilometer hinweg könne das Gewehr menschliches Augenlicht nachhaltig schädigen. Im Frühjahr 1995 wurde das Lasergewehr erstmals auf einer Messe für Tötungs- und Verstümmelungstechnik in der philippinischen Hauptstadt Manila gezeigt. Das berichtet "der Überblick", die Quartalsschrift der Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Entwicklungsdienst in seiner Herbstausgabe.

Lockheed Sanders aus Nashua, USA, bietet ein ähnliches Produkt, das »Laser Countermeasure System« LCMS. Das Pentagon preist das Produkt jedoch Nato-kompatibel an. Beim bundeswehrüblichen Orwelldeutsch heißt es "Waffenwirkung auf weiche Ziele", wenn es z.B. um durchlöcherte Menschen geht. Beim Pentagon ist nur noch vom »Einsatz gegen optische Überwachungsgeräte des Gegners« die Rede. Der Fall, daß sich hinter einem Fernglas ein "weiches Ziel" befinden könnte, existiert nur in der Phantasie des Lesers. Die Erblindung der Gegner sei, so das Pentagon in einem Brief an zwei Kongreßabgeordnete, lediglich ein "unbeabsichtigter Folgeschaden" - eben ein "Versehen".

Englische Kriegsschiffe sollen nach Angaben von SIPRI schon seit Jahren Laser waffen an Bord führen. Die Bundeswehr arbeitet daran lediglich, um »Sachkunde bereitzustellen« und die entsprechende Untersuchung der Daimler-Benz Aerospace AG wird als Verschlußsache behandelt. Inzwischen unterstützt die BRD zumindest offiziell die seit acht Jahren andauernden Bemühungen Schwedens, Blendwaffen zu verbieten.

Die USA planen LCMS-Serienproduktion für 1997 und sind inzwischen zu einem »ja-Aber-Verbot« von Blendlasern bereit. Voraussichtlich wird in Wien ein Blendwaffenverbot verabschiedet, das Firmen wie Norinco nur zu einer westlichen Bräuchen angepaßten Reklame zwingt. Zudem werden sich die USA durchsetzen, damit Soldaten, die "versehentlich" den Laserstrahl zu hoch dosieren, nicht mehr von den so Erblindeten als Kriegsverbrecher "betrachtet" werden dürfen.
Wau Holland



 

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